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Polizeipresse: Polizeidirektion Lübeck Unfallflucht in der Innenstadt durch beherzten Zeugen vereitelt

Lübeck (ots) - Am Dienstag, 19. August 2014, kam es in der Lübecker Innenstadt zu einem Verkehrsunfall zwischen Motoroller und Pkw, wobei eine Person leicht verletzt wurde. Die junge Rollerfahrerin war nach ersten Erkenntnissen betrunken und hatte keine Fahrerlaubnis.

Gegen 23.30 Uhr befuhr die 19-Jährige mit einem Piaggio-Roller von der Krähenstraße kommend die Wahmstraße stadteinwärts. Als die Rollerfahrerin dann an der Kreuzung den vorfahrtberechtigen Mercedesfahrer mit seinem Pkw wahrnahm, leitete sie eine Vollbremsung ein. Durch dieses Manöver stürzte sie, zusammen mit ihrer Sozia (19. J.). Der Motorroller rutschte anschließend gegen das Heck des Autos, das zuvor die Königstraße von der Mühlenstraße kommend stadteinwärts befuhr und sich nun im Kreuzungsbereich Königstraße/Wahmstraße befand.

Nach dem Unfall nahm die Rollerfahrerin das Fahrzeug wieder auf, schob es ein Stück die Wahmstraße hoch und wollte dann den Motorroller wieder starten. Das aber wurde vom geschädigten Mercedesfahrer verhindert, indem der 55-Jährige den Roller festhielt. Die junge Frau ließ das Zweirad daraufhin fallen und floh zu Fuß, zusammen mit ihrer Sozia. Sie bogen in die Sandstraße ein und liefen stadtauswärts. Ein beherzter Zeuge folgte den beiden und hatte zu der Zeit bereits Kontakt zur Polizei aufgenommen. So gab der 38-jährige Kücknitzer die Standorte durch und die gerufenen Streifenwagenbesatzungen stellten die jungen Frauen - die Sozia am Klingenberg und die Fahrerin in der Mühlenstraße, Höhe Fegefeuer.

Die Sozia hatte ihre Flucht am Klingenberg selbst aufgegeben, da sie offenbar Schmerzen hatte. Ersten Erkenntnissen zufolge hatte die 19-Jährige sich durch den Sturz das Becken geprellt. Sie kam in das Lübecker UKSH, wo sie nach ambulanter Behandlung später entlassen wurde.

Die Unfallverursacherin und der Autofahrer blieben offensichtlich unverletzt. Die Fahrzeuge nahmen nur geringen Schaden (geschätzter Sachschaden: 1500,- Euro).

Warum nun aber die Flucht der beiden Frauen? Es stellte sich noch am Unfallort heraus, dass die Fahrerin alkoholisiert unterwegs gewesen war. Sie hatte nach einem freiwilligen Test einen vorläufigen Atemalkoholwert von 0,99 Promille. Eine Blutprobe folgte auf der Dienststelle. Zudem stellten die Beamten fest, dass die 19-Jährige keine Fahrerlaubnis hatte. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde die junge Rollerfahrerin entlassen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Anett Dittmer
Telefon: 0451-131 2015 
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Authors: Polizeidirektion Lübeck

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